Förderrechner

Förderrechner: Förderung für Wärmepumpe, Fenster, Dach und Fassade berechnen

Der Förderrechner überschlägt den möglichen Zuschuss für den Heizungstausch, zum Beispiel eine Wärmepumpe, und für Dämmung, Fenster und Haustür. Er rechnet für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser mit den Sätzen und Höchstgrenzen von KfW und BAFA.

Visualisierung, KI-generiert

Förderrechner

Kosten eintragen, Ergebnis ablesen

Ein paar Angaben genügen für eine erste Orientierung. Der Rechner nutzt die Sätze und Höchstgrenzen aus den Programmbedingungen von KfW und BAFA.

Gebäude

Mit Einliegerwohnung zählt das Haus als Mehrfamilienhaus mit zwei Wohnungen.

Angaben für die Boni

Orientierung

Möglicher Zuschuss

Tragen Sie die ungefähren Kosten ein, dann erscheint hier das Ergebnis.

Unverbindliche Orientierung nach den Programmbedingungen, Stand 06.10.2026. Über die Förderung entscheidet allein der Fördergeber.

Ergebnis prüfen lassen – kostenloser Rückruf

Der Knopf übernimmt Gebäude, Zahl der Wohnungen, Maßnahme, Kosten, falls angegeben den Miteigentumsanteil und das Ergebnis (untere und obere Zahl, Stand der Förderwerte) in den Förder-Check. Ihre Eingaben zu Einkommen und Haushalt übertragen wir nicht. Aus der oberen Zahl lässt sich aber in den meisten Fällen ableiten, welche Boni Sie angegeben haben, beim Heizungstausch auch die Stufe Ihres Haushaltseinkommens.

Quelle: KfW, Merkblatt 458 (Stand 09/2026) und Rechenbeispiele der KfW. Gerechnet für Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften.

So rechnet der Rechner

Die Regeln hinter dem Ergebnis

Heizung, Wärmepumpe

KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss 458)

Grundförderung
30 % der förderfähigen KostenGrundförderung für den Einbau einer förderfähigen Heizung
Klimageschwindigkeitsbonus
16 % der förderfähigen Kosten zusätzlichKlimageschwindigkeitsbonus für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab 01.08.2028.
Einkommensbonus
40 %, 30 % oder 10 % der förderfähigen Kosten zusätzlich, je nach EinkommenEinkommensbonus für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: bis 30.000 €, bis 40.000 € oder bis 50.000 €. Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt, für das es Kindergeld gibt, liegen die Grenzen um 10.000 € höher.
Welches Einkommen zählt
Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag, für alle Eigentümer, die in der Wohnung gemeldet sind, und ihre Partner.Haushaltsjahreseinkommen für den Einkommensbonus; Nachweis über die Einkommensteuerbescheide
Obergrenze
zusammen höchstens 70 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, bei einem Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 %Obergrenze für Grundförderung und Boni zusammen; mit Kind im Haushalt gilt die höhere Obergrenze bis 40.000 € Einkommen
Höchstgrenze der Kosten
28.000 €Förderhöchstbetrag der förderfähigen Kosten für eine neue Heizung, erste Wohneinheit
Weitere Wohnungen
15.000 €je weitere Wohneinheit bis zur sechsten, danach 8.000 € je Wohneinheit
Mehrere Wohnungen
Bei mehreren Wohneinheiten zählen die Boni nur für die selbst bewohnte Wohnung, gerechnet auf ihren Anteil an den förderfähigen Kosten: im ungeteilten Haus der gleiche Anteil je Wohneinheit, in einer Eigentümergemeinschaft der Miteigentumsanteil, höchstens der gleiche Anteil am Höchstbetrag des Gebäudes.Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft: Grundförderung im gemeinsamen Antrag, Boni im Zusatzantrag des Eigentümers, der selbst im Haus wohnt
Einzelne Wohnungen
Gerechnet für eine Heizung, die alle Wohnungen des Hauses versorgt. Betrifft die Maßnahme nur einzelne Wohnungen (zum Beispiel eine Etagenheizung), gilt ein anteiliger Höchstbetrag.Höchstbetrag bei Maßnahmen, die nicht alle Wohneinheiten betreffen
Wer bestätigt
Fachbetrieb genügtDie Bestätigung zum Antrag stellt ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen aus.

Quelle: KfW, Merkblatt 458, Stand 09/2026. Für Unternehmen gilt das Programm 459, für Nichtwohngebäude 522.

Dämmung, Fenster, Haustür

Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA)

Was zählt
Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Fenster und Außentürenförderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Grundförderung
15 % der förderfähigen AusgabenGrundfördersatz für Dämmung, Fenster und Außentüren
Bonus Sanierungsfahrplan
5 % zusätzlich auf den Betrag über der Höchstgrenze ohne SanierungsfahrplanBonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP): erst wenn die förderfähigen Ausgaben die Höchstgrenze ohne Sanierungsfahrplan erreichen, und nur auf den Betrag darüber
Höchstgrenze der Kosten
30.000 €Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Dämmung und Fenster, erste Wohneinheit; mit individuellem Sanierungsfahrplan 60.000 €
Wer eingebunden sein muss
Energieberater PflichtFür den Antrag muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden.

Quelle: BAFA, Gebäudehülle, Stand 07/2026.

Alle Werte an den Quellen geprüft, die ältesten am 01.10.2026. Mehr zu den Programmen: Förderung im Überblick, Eigenheim, Mehrfamilienhaus.

Förder-Check

Ergebnis prüfen lassen

Der Rechner kennt die Sätze, aber nicht Ihr Gebäude. Im Förder-Check sagen Sie in sechs kurzen Schritten, was Sie vorhaben. Im Rückruf klären wir, welcher Energieberater passt. Er prüft, welche Programme in Frage kommen und was vor dem Antrag zu tun ist.

Förder-Check

  1. Frage 1
  2. Frage 2
  3. Frage 3
  4. Frage 4
  5. Frage 5
  6. Frage 6
Was brauchen Sie?

Mehrfachauswahl möglich

kostenlos · unverbindlich · Rückruf innerhalb eines Werktags

Fragen zum Förderrechner

Wie genau ist der Förderrechner?

Er rechnet mit den Sätzen und Höchstgrenzen aus den Programmbedingungen und mit Ihren Angaben. Ob eine Maßnahme förderfähig ist, welche Kosten anerkannt werden und ob ein Bonus greift, prüft erst der Fördergeber. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Zusage.

Welche Förderung sehen die Programmbedingungen für eine Wärmepumpe vor?

Die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen nennt als Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten. Für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, kommen Boni dazu: der Klimageschwindigkeitsbonus (16 % der förderfähigen Kosten zusätzlich) und der Einkommensbonus (40 %, 30 % oder 10 % der förderfähigen Kosten zusätzlich, je nach Einkommen). Grundförderung und Boni betragen zusammen höchstens 70 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, bei einem Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 %. Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 € für die erste Wohneinheit begrenzt.

Warum fragt der Rechner nach der Zahl der Wohnungen?

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten steigt mit der Zahl der Wohneinheiten. Bei der Heizung sind es 28.000 € für die erste Wohneinheit und 15.000 € je weitere Wohneinheit bis zur sechsten, danach 8.000 € je Wohneinheit. Bei Dämmung und Fenstern gilt eine eigene Staffel. Für die erste Wohneinheit liegt die Höchstgrenze dort bei 30.000 €, mit individuellem Sanierungsfahrplan 60.000 €.

Brauche ich für den Antrag einen Energieberater?

Für Dämmung, Fenster und Außentüren ja: Für den Antrag muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Für die Heizung nicht zwingend: Die Bestätigung zum Antrag stellt ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen aus.

Gilt der Rechner auch für Büro, Halle oder Laden?

Nein, für Nichtwohngebäude gelten eigene Programme und Grenzen, die sich nach der Fläche richten. Dafür gibt es den Förder-Check. Welche Programme in Frage kommen, prüft dann der Energieberater.