Heizung, Wärmepumpe
KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss 458)
- Grundförderung
- 30 % der förderfähigen KostenGrundförderung für den Einbau einer förderfähigen Heizung
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 % der förderfähigen Kosten zusätzlichKlimageschwindigkeitsbonus für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab 01.08.2028.
- Einkommensbonus
- 40 %, 30 % oder 10 % der förderfähigen Kosten zusätzlich, je nach EinkommenEinkommensbonus für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: bis 30.000 €, bis 40.000 € oder bis 50.000 €. Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt, für das es Kindergeld gibt, liegen die Grenzen um 10.000 € höher.
- Welches Einkommen zählt
- Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag, für alle Eigentümer, die in der Wohnung gemeldet sind, und ihre Partner.Haushaltsjahreseinkommen für den Einkommensbonus; Nachweis über die Einkommensteuerbescheide
- Obergrenze
- zusammen höchstens 70 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, bei einem Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 %Obergrenze für Grundförderung und Boni zusammen; mit Kind im Haushalt gilt die höhere Obergrenze bis 40.000 € Einkommen
- Höchstgrenze der Kosten
- 28.000 €Förderhöchstbetrag der förderfähigen Kosten für eine neue Heizung, erste Wohneinheit
- Weitere Wohnungen
- 15.000 €je weitere Wohneinheit bis zur sechsten, danach 8.000 € je Wohneinheit
- Mehrere Wohnungen
- Bei mehreren Wohneinheiten zählen die Boni nur für die selbst bewohnte Wohnung, gerechnet auf ihren Anteil an den förderfähigen Kosten: im ungeteilten Haus der gleiche Anteil je Wohneinheit, in einer Eigentümergemeinschaft der Miteigentumsanteil, höchstens der gleiche Anteil am Höchstbetrag des Gebäudes.Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft: Grundförderung im gemeinsamen Antrag, Boni im Zusatzantrag des Eigentümers, der selbst im Haus wohnt
- Einzelne Wohnungen
- Gerechnet für eine Heizung, die alle Wohnungen des Hauses versorgt. Betrifft die Maßnahme nur einzelne Wohnungen (zum Beispiel eine Etagenheizung), gilt ein anteiliger Höchstbetrag.Höchstbetrag bei Maßnahmen, die nicht alle Wohneinheiten betreffen
- Wer bestätigt
- Fachbetrieb genügtDie Bestätigung zum Antrag stellt ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen aus.
Quelle: KfW, Merkblatt 458, Stand 09/2026. Für Unternehmen gilt das Programm 459, für Nichtwohngebäude 522.