Kosten

Energieberater Kosten: Was kostet eine Energieberatung?

Die Energieberater-Kosten sind nicht festgelegt. Das Honorar vereinbaren Sie mit dem Berater, es hängt von Gebäude und Leistung ab. Für die Beratung selbst sieht der Bund Zuschüsse vor, und für eine erste Orientierung gibt es kostenlose Angebote.

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Visualisierung, KI-generiert

Wovon das Honorar abhängt

Das Honorar wird mit dem Berater frei vereinbart. Den Aufwand bestimmen vor allem Größe, Zustand und Unterlagen des Gebäudes. Liegen Pläne und Verbrauchsabrechnungen vor, geht die Bestandsaufnahme schneller.

Dazu kommt der Umfang der Leistung. Sie kann eine Beratung mit Sanierungsfahrplan umfassen, die Bestätigung für den Förderantrag und die Begleitung während der Bauarbeiten. Fragen Sie vor dem Auftrag, was im Honorar enthalten ist.

Der Zuschuss für die Beratung

  • Ein- und Zweifamilienhaus: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 €
  • Wohngebäude ab drei Wohneinheiten: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 850 €
  • Eigentümergemeinschaft, Erläuterung in der Versammlung: einmalig höchstens 250 €
  • Nichtwohngebäude (Modul 2): 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 850 €, 2.500 € oder 4.000 € je nach Nettogrundfläche

Der Antrag ist vor Beginn zu stellen, und als Beginn gilt der Vertrag über die Beratung. Für Wohngebäude gilt: Die Förderrichtlinie endet zum 31.12.2026 (Richtlinie im Bundesanzeiger, Nummer 9.1). Quellen: BAFA, Energieberatung für Wohngebäude (Stand 30.04.2026), BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude (Modul 2).

Kosten

Was eine Energieberatung kostet

Die Tabelle nennt nur Angaben mit Quelle. Das Honorar eines Energieberaters ist nicht festgelegt, es hängt von Gebäude und Leistung ab und wird mit ihm vereinbart.

LeistungKosten für SieZuschussQuelle
Anfrage und Rückruf: wir klären, welcher Energieberater passtkostenlos–unser Angebot
Energieberatung der Verbraucherzentrale in der Beratungsstelle, am Telefon oder per Videokostenlosöffentlich gefördertVerbraucherzentrale Energieberatung
Energieberatung der Verbraucherzentrale vor Ort, bis zu zwei Stunden, mit schriftlichem Berichtgeringer Eigenanteil, aktuelle Höhe bei der Verbraucherzentraleöffentlich gefördertVerbraucherzentrale Energieberatung
Energieberatung mit Sanierungsfahrplan, Ein- und Zweifamilienhausnach Vereinbarung mit dem BeraterBAFA: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 €BAFA, Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung mit Sanierungsfahrplan, Wohngebäude ab drei Wohneinheitennach Vereinbarung mit dem BeraterBAFA: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 850 €; WEG zusätzlich einmalig höchstens 250 € für die Erläuterung in der VersammlungBAFA, Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (Modul 2)nach Vereinbarung mit dem BeraterBAFA: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 850 €, 2.500 € oder 4.000 € je nach NettogrundflächeBAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude (Modul 2)

Geprüft am 10.10.2026 an den verlinkten Quellen (BAFA Wohngebäude: Stand 30.04.2026). Energieberatung für Wohngebäude: Die Förderrichtlinie endet zum 31.12.2026 (Richtlinie im Bundesanzeiger, Nummer 9.1). Über jede Förderung entscheidet allein der Fördergeber.

Kostenlose Erstberatung in Ihrer Stadt

Viele Städte haben eigene Beratungsangebote, manche übernehmen den Eigenanteil der Verbraucherzentrale. Was es vor Ort gibt, steht auf den Stadtseiten:

Was die Förderung für die Maßnahmen selbst vorsieht, steht unter Förderung im Überblick. Für Häuser mit mehreren Wohnungen steht es unter Energieberatung Mehrfamilienhaus.

Fragen zu den Kosten

Was kostet ein Energieberater?

Feste Preise gibt es nicht, das Honorar vereinbaren Sie mit dem Energieberater. Es hängt vor allem von Größe, Zustand und Unterlagen des Gebäudes und vom Umfang der Leistung ab. Für die Energieberatung mit Sanierungsfahrplan sieht die Bundesförderung einen Zuschuss vor. Beim Ein- und Zweifamilienhaus sind es 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 €, ab drei Wohneinheiten 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 850 €.

Muss ich den Zuschuss vor der Beratung beantragen?

Ja, laut BAFA ist der Antrag vor Vorhabenbeginn zu stellen, und als Beginn gilt schon der Vertrag über die Energieberatung. Der Energieberater kann den Antrag für Sie stellen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.

Gibt es eine kostenlose Energieberatung?

Für eine erste Orientierung ja. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist in der Beratungsstelle, am Telefon und per Video kostenlos. Für die Beratung vor Ort fällt ein geringer Eigenanteil an, die aktuelle Höhe nennt die Verbraucherzentrale. Einige Städte haben eigene kostenlose Angebote, sie stehen auf unseren Stadtseiten. Einen Sanierungsfahrplan ersetzt das nicht.

Was kostet eine Energieberatung für ein Firmengebäude?

Auch hier wird das Honorar mit dem Berater vereinbart. Für die Energieberatung nach DIN V 18599 sieht die Bundesförderung für Nichtwohngebäude (Modul 2) einen Zuschuss vor, und zwar 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 850 €, 2.500 € oder 4.000 € je nach Nettogrundfläche.

Was kostet die Anfrage über Sie?

Anfrage und Rückruf kosten nichts, und das Telefonat verpflichtet Sie zu nichts. Wenn Sie danach eine Energieberatung beauftragen, vereinbaren Sie Leistung und Honorar direkt mit dem Energieeffizienz-Experten.

Einfamilienhaus mit Photovoltaik auf dem Dach und Wärmepumpe an der Giebelseite (Visualisierung)

Kosten und Förderung klären, bevor Sie beauftragen

Im Förder-Check sagen Sie in sechs kurzen Schritten, was Sie vorhaben. Am Telefon klären wir die Eckdaten und welcher Energieberater zu Ihrem Vorhaben passt.

  • Rückruf innerhalb eines Werktags
  • Für Sie kostenlos und unverbindlich
  • Vermittlung nur an Experten der Energieeffizienz-Expertenliste

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