Energieberatung für Mehrfamilienhäuser Welche Förderung passt zu Ihrem Haus?




Visualisierung, KI-generiertKI-Visualisierung
Die Energieberatung für Mehrfamilienhäuser klärt, welche Programme Vermietern, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen offenstehen und wer den Antrag stellt. Ein Sanierungsfahrplan bereitet den Beschluss der Versammlung vor.
- Rückruf innerhalb eines Werktags
- Nur Experten der Energieeffizienz-Expertenliste
- Für Eigentümer kostenlos
Wir vermitteln im Rhein-Main-Gebiet. Wo genau und wer dahinter steht
Förderrechner
Förderung für Ihr Mehrfamilienhaus berechnen
Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen überschlagen hier den möglichen Zuschuss für das ganze Haus. Der Rechner geht von der Zahl der Wohnungen aus und rechnet für die neue Heizung oder für Dämmung und Fenster.
Orientierung
Möglicher Zuschuss
Tragen Sie die ungefähren Kosten ein, dann erscheint hier das Ergebnis.
- Förderfähige Kosten
- Eigenanteil
- Energieeffizienz-Experte
Beträge auf volle Euro gerundet.
Unverbindliche Orientierung nach den Programmbedingungen, Stand 06.10.2026. Über die Förderung entscheidet allein der Fördergeber.
Ergebnis prüfen lassen – kostenloser RückrufDer Knopf übernimmt Gebäude, Zahl der Wohnungen, Maßnahme, Kosten, falls angegeben den Miteigentumsanteil und das Ergebnis (untere und obere Zahl, Stand der Förderwerte) in den Förder-Check. Ihre Eingaben zu Einkommen und Haushalt übertragen wir nicht. Aus der oberen Zahl lässt sich aber in den meisten Fällen ableiten, welche Boni Sie angegeben haben, beim Heizungstausch auch die Stufe Ihres Haushaltseinkommens.
Quelle: KfW, Merkblatt 458 (Stand 09/2026) und Rechenbeispiele der KfW. Gerechnet für Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften.Quelle: BAFA, Gebäudehülle (Stand 07/2026).
Förderprogramme
Welche Programme es gibt
Für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen kommen vor allem diese Programme in Frage. Welche passen, hängt vom Gebäude, von der Maßnahme und vom Zeitpunkt ab. Die Übersicht ersetzt keine Beratung.
Bund · KfW
Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458)
Zuschuss für eine Heizung mit erneuerbarer Energie, etwa eine Wärmepumpe, oder für den Anschluss an ein Wärmenetz. Antragsberechtigt sind private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
KfW, Merkblatt 458, Stand 09/2026Bund · KfW
Heizungsförderung für Unternehmen, Wohngebäude (KfW 459)
Das Gegenstück zu Programm 458 für Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere Unternehmen, denen ein Wohngebäude gehört.
KfW, Merkblatt 459, Stand 09/2026Bund · BAFA
Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Dämmung, Fenster und Türen oder Lüftungstechnik. Hier muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein.
BAFA, Bundesförderung für effiziente GebäudeBund · KfW
Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)
Kredit mit Tilgungszuschuss, also einem Teil, der nicht zurückgezahlt werden muss, für die Sanierung eines ganzen Wohngebäudes. Ein Experte von der Energieeffizienz-Expertenliste plant und begleitet das Vorhaben.
KfW, Merkblatt 261, Stand 09/2026Bund · BAFA
Energieberatung für Wohngebäude
Das BAFA fördert die Beratung selbst, zum Beispiel einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für das ganze Haus. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen Zuschlag, wenn der Berater die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert.
BAFA, Energieberatung für Wohngebäude
Stand: 29.09.2026. Über jede Förderung entscheidet allein der Fördergeber. Der Antrag muss in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Was Vermieter und Eigentümergemeinschaften wissen sollten
Welches Heizungsprogramm gilt?
Das hängt davon ab, wem das Haus gehört. Private Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen die Heizungsförderung der KfW über das Programm 458. Für Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere Unternehmen ist es das Programm 459. Boni für selbst genutzte Wohnungen gibt es nur im Programm für Privatpersonen.
Basisantrag und Zusatzanträge beim Heizungstausch in der WEG
Für das Gemeinschaftseigentum stellt die Verwaltung einen gemeinsamen Basisantrag. Nur wenn die WEG keine Verwaltung bestellt hat, kann ein bevollmächtigter Eigentümer das übernehmen. Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung leben, können zusätzlich eigene Zusatzanträge für Boni stellen, spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags (KfW, Merkblatt 458).

Ein Fahrplan für das ganze Haus
Ein Sanierungsfahrplan bringt Heizung, Dämmung und Fenster in eine Reihenfolge. Für Eigentümergemeinschaften ist er zugleich eine Grundlage für den Beschluss in der Versammlung. Das BAFA fördert die Beratung und zahlt einen Zuschlag, wenn der Berater die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert. Ablauf, Kosten und Förderung beschreibt die Seite Sanierungsfahrplan für Mehrfamilienhaus und WEG.
Welche Förderung gilt für ein Wohn- und Geschäftshaus?
Maßgeblich ist die Nutzung. Hat ein Haus mehr als die Hälfte Wohnfläche, gilt es in der Bundesförderung als Wohngebäude. Ein größerer gewerblicher Teil kann getrennt betrachtet werden. Das sollte vor dem Antrag geklärt sein, weil davon Programm und Antragsweg abhängen.
Energieberatung für Mehrfamilienhäuser in Ihrer Stadt
Auf den Stadtseiten stehen Eigentumsformen, Heizungsarten und Baujahre der Wohnungen. Hinzu kommen der Stand der kommunalen Wärmeplanung und die Programme der jeweiligen Stadt.
Kosten
Was eine Energieberatung kostet
Die Tabelle nennt nur Angaben mit Quelle. Das Honorar eines Energieberaters ist nicht festgelegt, es hängt von Gebäude und Leistung ab und wird mit ihm vereinbart.
| Leistung | Kosten für Sie | Zuschuss | Quelle |
|---|---|---|---|
| Anfrage und Rückruf: wir klären, welcher Energieberater passt | kostenlos | – | unser Angebot |
| Energieberatung mit Sanierungsfahrplan, Wohngebäude ab drei Wohneinheiten | nach Vereinbarung mit dem Berater | BAFA: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 850 €; WEG zusätzlich einmalig höchstens 250 € für die Erläuterung in der Versammlung | BAFA, Energieberatung für Wohngebäude |
Geprüft am 10.10.2026 an den verlinkten Quellen (BAFA Wohngebäude: Stand 30.04.2026). Energieberatung für Wohngebäude: Die Förderrichtlinie endet zum 31.12.2026 (Richtlinie im Bundesanzeiger, Nummer 9.1). Über jede Förderung entscheidet allein der Fördergeber.
Häufige Fragen
Wer beantragt die Förderung bei einer Eigentümergemeinschaft?
Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum in der Regel die Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Dafür braucht es einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Der Energieberater kann die Unterlagen so aufbereiten, dass die Versammlung eine Grundlage für den Beschluss hat.
Können Hausverwaltungen für mehrere Objekte anfragen?
Ja. Geben Sie im Förder-Check ein Objekt an und nennen Sie im Rückruf die weiteren. Der Energieberater kann die Häuser nacheinander einschätzen.
Was bedeutet eine Förderung für die Mieten?
Bei Bundesprogrammen wird die Förderung bei einer Modernisierungsumlage angerechnet. Geförderte Kosten können also nicht zusätzlich auf die Mieter umgelegt werden. Manche städtische Programme binden die Miete außerdem für viele Jahre. Lassen Sie das vor dem Antrag durchrechnen.
Wir haben eine Gas-Zentralheizung. Was sind die Optionen?
Möglich sind eine Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösungen oder eine neue Gasheizung, für die ab 2029 die gesetzlichen Vorgaben für klimafreundliche Brennstoffe gelten. Was davon für Ihr Haus in Frage kommt, hängt vom Gebäude, von den Heizkörpern und vom Stand der kommunalen Wärmeplanung ab. Das klärt die Beratung.
Ich besitze eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft. Kann ich anfragen?
Ja, wenn es um das ganze Gebäude geht, etwa um Heizung, Fassade oder Dach. Wählen Sie im Förder-Check „Mehrfamilienhaus“ und bei Ihrer Rolle „Wohnungseigentümer/in“. Dann besprechen wir im Rückruf, wie die Verwaltung eingebunden wird.
Wer ruft mich nach dem Förder-Check an?
Zuerst Ihr persönlicher Ansprechpartner von energieberater-anfragen.de. Er bespricht Ihr Vorhaben und klärt offene Punkte. Mit Ihrer Einwilligung geben wir Ihre Anfrage danach an einen Energieberater von der Energieeffizienz-Expertenliste weiter, mit dem Sie Beratung und Honorar direkt vereinbaren.

Förderung klären, bevor Sie Aufträge vergeben
Die meisten Programme verlangen den Antrag vor dem Start. Im Rückruf klären wir, welcher Energieberater passt. Er prüft, was für Ihr Gebäude in Frage kommt.
- Rückruf innerhalb eines Werktags
- Für Sie kostenlos und unverbindlich
- Vermittlung nur an Experten der Energieeffizienz-Expertenliste
Visualisierung, KI-generiert