Sanierungsfahrplan für Mehrfamilienhaus und WEG Ablauf, Kosten, Förderung

Förder-Check

  1. Frage 1
  2. Frage 2
  3. Frage 3
  4. Frage 4
  5. Frage 5
  6. Frage 6
Was brauchen Sie?

Mehrfachauswahl möglich

kostenlos · unverbindlich · Rückruf innerhalb eines Werktags

Mehrfamilienhaus mit Photovoltaik auf dem Dach und Wärmepumpen an der Giebelseite (Visualisierung)
Dach & PhotovoltaikStrom vom eigenen Dach
FassadeBAFA-Zuschuss Gebäudehülle
FensterBAFA-Zuschuss Gebäudehülle
WärmepumpenKfW-Heizungsförderung

Visualisierung, KI-generiertKI-Visualisierung

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, in welcher Reihenfolge ein Mehrfamilienhaus saniert werden sollte. Zu jedem Schritt nennt er Kosten und passende Förderung. Für Eigentümergemeinschaften ist er die Grundlage für den Beschluss in der Versammlung.

Wir vermitteln im Rhein-Main-Gebiet. Wo genau und wer dahinter steht

Ablauf

So entsteht ein Sanierungsfahrplan

  1. Förderantrag für die Beratung

    Bevor die Beratung beginnt, wird die Förderung beim BAFA beantragt. Antragsberechtigt sind Eigentümer vermieteter oder selbst genutzter Wohngebäude und Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie können den Energieberater bevollmächtigen, den Antrag zu stellen.

  2. Bestandsaufnahme vor Ort

    Der Energieberater nimmt Gebäudehülle, Heizung, Warmwasser und Verbrauch auf und sichtet vorhandene Pläne und Abrechnungen.

  3. Berechnung und Maßnahmenpakete

    Er rechnet das Haus durch, bündelt die Maßnahmen zu Paketen und ordnet sie. Zu jedem Paket nennt er Kosten, Einsparung und passende Förderung.

  4. Der Fahrplan als Dokument

    Das Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan in der vom BAFA vorgegebenen Form, mit einer Umsetzungshilfe für den ersten Schritt.

  5. Erläuterung in der Eigentümerversammlung

    Bei einer WEG stellt der Berater die Ergebnisse in der Versammlung vor. Dafür sieht die Bundesförderung einen eigenen Zuschlag vor.

  6. Umsetzung Schritt für Schritt

    Jeder Schritt wird einzeln beschlossen und beantragt, jeweils vor Beginn der Maßnahme. Der Fahrplan ist eine Empfehlung und keine Verpflichtung.

Stand: 29.09.2026

Kosten, Förderung und Beschluss

Was ein Sanierungsfahrplan ist

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude. Er beschreibt den heutigen Zustand des Hauses, ein Ziel und den Weg dorthin in Paketen. Die Pakete zeigen, was zuerst kommt, was zusammen gemacht werden sollte und was warten kann. Erstellen darf ihn ein Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist.

Was er kostet

Das Honorar vereinbaren Sie mit dem Energieberater. Es richtet sich vor allem nach Größe, Zustand und Unterlagen des Hauses. Die Bundesförderung für die Energieberatung sieht für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten einen Zuschuss von 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 850 € vor, für Eigentümergemeinschaften zusätzlich einmalig höchstens 250 € für die Erläuterung in der Versammlung. Der Antrag ist vor Beginn der Beratung zu stellen (BAFA, Energieberatung für Wohngebäude, Stand 30.04.2026). Die Förderrichtlinie endet zum 31.12.2026 (Richtlinie im Bundesanzeiger, Nummer 9.1).

Technikraum mit Wärmepumpe und Pufferspeicher im Keller eines Mehrfamilienhauses (Visualisierung)
Visualisierung, KI-generiert

Welche Förderung der Fahrplan später bringt

Ein beim BAFA geförderter Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus. Bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, die im Fahrplan stehen, steigen dann unter bestimmten Bedingungen der Fördersatz und die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten (BAFA, Gebäudehülle). Die Heizungsförderung der KfW hängt nicht am Fahrplan. Er hilft aber, die Heizung passend zur späteren Dämmung auszulegen.

Der Beschluss in der Eigentümergemeinschaft

Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum beschließt die Eigentümerversammlung. Häufig beschließt sie zuerst, einen Energieberater mit dem Fahrplan zu beauftragen, und entscheidet später anhand der Ergebnisse über die einzelnen Maßnahmen. Die Förderanträge für das Gemeinschaftseigentum stellt die Verwaltung. Wer selbst in seiner Wohnung lebt, kann bei der Heizungsförderung eigene Zusatzanträge für Boni stellen (KfW, Merkblatt 458).

Alle Förderprogramme für Mehrfamilienhäuser

Häufige Fragen

Gibt es eine Sanierungspflicht für Mehrfamilienhäuser?

Eine allgemeine Pflicht, ein bestehendes Mehrfamilienhaus zu sanieren, gibt es nicht. Mit der Reform im Juli 2026 sind im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) unter anderem die frühere Nachrüstpflicht für bestehende Gebäude (§ 47) und die Austauschpflicht für alte Heizkessel (§ 72) weggefallen. Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss aber sicherstellen, dass ab 2029 ein steigender Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff stammt (§ 43). Quelle: Gesetz vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226, abgerufen am 30.09.2026.

Muss die Eigentümergemeinschaft den Fahrplan umsetzen?

Nein, der Sanierungsfahrplan ist eine Empfehlung. Über jede Maßnahme entscheidet die Eigentümerversammlung einzeln, und jede Maßnahme wird vor ihrem Beginn eigens beantragt.

Wer erstellt den Sanierungsfahrplan?

Ein Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist. Nur dann fördert das BAFA die Beratung, und nur ein so geförderter Fahrplan zählt später für den iSFP-Bonus.

Gilt das auch für ein Mehrfamilienhaus mit nur einem Eigentümer?

Ja. Antragsberechtigt sind auch Eigentümer vermieteter Wohngebäude. Ohne Eigentümergemeinschaft entfällt nur der Zuschlag für die Erläuterung in der Versammlung.

Wann sollte der Fahrplan beauftragt werden?

Bevor die erste größere Maßnahme beschlossen oder beauftragt wird, etwa vor dem Heizungstausch. Dann passt die Heizung zur späteren Dämmung, und der Fahrplan kann für die folgenden Schritte noch Förderung bringen. Die Beratungsförderung muss vor Beginn der Beratung beantragt werden.

Mehrfamilienhaus mit Photovoltaik auf dem Dach und Wärmepumpen an der Giebelseite (Visualisierung)

Förderung klären, bevor Sie Aufträge vergeben

Die meisten Programme verlangen den Antrag vor dem Start. Im Rückruf klären wir, welcher Energieberater passt. Er prüft, was für Ihr Gebäude in Frage kommt.

  • Rückruf innerhalb eines Werktags
  • Für Sie kostenlos und unverbindlich
  • Vermittlung nur an Experten der Energieeffizienz-Expertenliste

Visualisierung, KI-generiert