Sanierungsfahrplan für Mehrfamilienhaus und WEG Ablauf, Kosten, Förderung




Visualisierung, KI-generiertKI-Visualisierung
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, in welcher Reihenfolge ein Mehrfamilienhaus saniert werden sollte. Zu jedem Schritt nennt er Kosten und passende Förderung. Für Eigentümergemeinschaften ist er die Grundlage für den Beschluss in der Versammlung.
- Rückruf innerhalb eines Werktags
- Nur Experten der Energieeffizienz-Expertenliste
- Für Eigentümer kostenlos
Wir vermitteln im Rhein-Main-Gebiet. Wo genau und wer dahinter steht
Ablauf
So entsteht ein Sanierungsfahrplan
Förderantrag für die Beratung
Bevor die Beratung beginnt, wird die Förderung beim BAFA beantragt. Antragsberechtigt sind Eigentümer vermieteter oder selbst genutzter Wohngebäude und Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie können den Energieberater bevollmächtigen, den Antrag zu stellen.
Bestandsaufnahme vor Ort
Der Energieberater nimmt Gebäudehülle, Heizung, Warmwasser und Verbrauch auf und sichtet vorhandene Pläne und Abrechnungen.
Berechnung und Maßnahmenpakete
Er rechnet das Haus durch, bündelt die Maßnahmen zu Paketen und ordnet sie. Zu jedem Paket nennt er Kosten, Einsparung und passende Förderung.
Der Fahrplan als Dokument
Das Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan in der vom BAFA vorgegebenen Form, mit einer Umsetzungshilfe für den ersten Schritt.
Erläuterung in der Eigentümerversammlung
Bei einer WEG stellt der Berater die Ergebnisse in der Versammlung vor. Dafür sieht die Bundesförderung einen eigenen Zuschlag vor.
Umsetzung Schritt für Schritt
Jeder Schritt wird einzeln beschlossen und beantragt, jeweils vor Beginn der Maßnahme. Der Fahrplan ist eine Empfehlung und keine Verpflichtung.
Stand: 29.09.2026
Kosten, Förderung und Beschluss
Was ein Sanierungsfahrplan ist
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude. Er beschreibt den heutigen Zustand des Hauses, ein Ziel und den Weg dorthin in Paketen. Die Pakete zeigen, was zuerst kommt, was zusammen gemacht werden sollte und was warten kann. Erstellen darf ihn ein Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist.
Was er kostet
Das Honorar vereinbaren Sie mit dem Energieberater. Es richtet sich vor allem nach Größe, Zustand und Unterlagen des Hauses. Die Bundesförderung für die Energieberatung sieht für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten einen Zuschuss von 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 850 € vor, für Eigentümergemeinschaften zusätzlich einmalig höchstens 250 € für die Erläuterung in der Versammlung. Der Antrag ist vor Beginn der Beratung zu stellen (BAFA, Energieberatung für Wohngebäude, Stand 30.04.2026). Die Förderrichtlinie endet zum 31.12.2026 (Richtlinie im Bundesanzeiger, Nummer 9.1).

Welche Förderung der Fahrplan später bringt
Ein beim BAFA geförderter Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus. Bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, die im Fahrplan stehen, steigen dann unter bestimmten Bedingungen der Fördersatz und die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten (BAFA, Gebäudehülle). Die Heizungsförderung der KfW hängt nicht am Fahrplan. Er hilft aber, die Heizung passend zur späteren Dämmung auszulegen.
Der Beschluss in der Eigentümergemeinschaft
Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum beschließt die Eigentümerversammlung. Häufig beschließt sie zuerst, einen Energieberater mit dem Fahrplan zu beauftragen, und entscheidet später anhand der Ergebnisse über die einzelnen Maßnahmen. Die Förderanträge für das Gemeinschaftseigentum stellt die Verwaltung. Wer selbst in seiner Wohnung lebt, kann bei der Heizungsförderung eigene Zusatzanträge für Boni stellen (KfW, Merkblatt 458).
Wärmeplan und städtische Programme in Ihrer Stadt
Häufige Fragen
Gibt es eine Sanierungspflicht für Mehrfamilienhäuser?
Eine allgemeine Pflicht, ein bestehendes Mehrfamilienhaus zu sanieren, gibt es nicht. Mit der Reform im Juli 2026 sind im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) unter anderem die frühere Nachrüstpflicht für bestehende Gebäude (§ 47) und die Austauschpflicht für alte Heizkessel (§ 72) weggefallen. Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss aber sicherstellen, dass ab 2029 ein steigender Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff stammt (§ 43). Quelle: Gesetz vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226, abgerufen am 30.09.2026.
Muss die Eigentümergemeinschaft den Fahrplan umsetzen?
Nein, der Sanierungsfahrplan ist eine Empfehlung. Über jede Maßnahme entscheidet die Eigentümerversammlung einzeln, und jede Maßnahme wird vor ihrem Beginn eigens beantragt.
Wer erstellt den Sanierungsfahrplan?
Ein Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist. Nur dann fördert das BAFA die Beratung, und nur ein so geförderter Fahrplan zählt später für den iSFP-Bonus.
Gilt das auch für ein Mehrfamilienhaus mit nur einem Eigentümer?
Ja. Antragsberechtigt sind auch Eigentümer vermieteter Wohngebäude. Ohne Eigentümergemeinschaft entfällt nur der Zuschlag für die Erläuterung in der Versammlung.
Wann sollte der Fahrplan beauftragt werden?
Bevor die erste größere Maßnahme beschlossen oder beauftragt wird, etwa vor dem Heizungstausch. Dann passt die Heizung zur späteren Dämmung, und der Fahrplan kann für die folgenden Schritte noch Förderung bringen. Die Beratungsförderung muss vor Beginn der Beratung beantragt werden.

Förderung klären, bevor Sie Aufträge vergeben
Die meisten Programme verlangen den Antrag vor dem Start. Im Rückruf klären wir, welcher Energieberater passt. Er prüft, was für Ihr Gebäude in Frage kommt.
- Rückruf innerhalb eines Werktags
- Für Sie kostenlos und unverbindlich
- Vermittlung nur an Experten der Energieeffizienz-Expertenliste
Visualisierung, KI-generiert